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LBA informiert über ICAO-Sprchprüfungen ab März 2008

 
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 14 Jun 2007, 12:05    Titel: LBA informiert über ICAO-Sprchprüfungen ab März 2008 Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

erste Informationen zu den neuen Proficiency-Check hinsichtlich der englischen Sprache hat nun das LBA auf seiner Seite veröffentlicht.

Hier zunächst eine zusätzliche Info der AOPA-Germany vom 14.06.07:

Zitat:
Das Luftfahrtbundesamt hat auf seiner Website einen Frage- und Antwortkatalog veröffentlicht, der über das Konzept zur Umsetzung der ICAO-Sprachanforderungen informiert, die am 5. März 2008 in Kraft treten sollen.

Das Dokument kann unter www.lba.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Die AOPA-Germany möchte an dieser Stelle noch einmal ihre Position zu den ICAO-Sprachprüfungen deutlich machen.

Die neuen Anforderungen der ICAO zum Thema „Language Proficiency" dürfen zu keiner weiteren Verschärfung von Anforderungen an deutsche Piloten führen. Das bisherige Sprach-Ausbildungssystem BZF/AZF für Piloten hat sich über Jahrzehnte hervorragend bewährt und maßgeblich zur Sicherheit des Luftverkehrs beigetragen. Die AOPA-Germany lehnt deshalb alle Versuche ab, verschärfte Standards für deutsche Piloten einzuführen.

Wir haben gemeinsam mit der IAOPA den verantwortlichen Stellen empfohlen, ggf. zu erbringende Englisch-Wiederholungsprüfungen für VFR-Piloten im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Übungsflüge von Fluglehrern durchführen zu lassen, die selbst bereits ihre Sprachfähigkeit nachgewiesen haben. Wie dem Dokument des LBA zu entnehmen ist, wurde diese Empfehlung erfreulicherweise berücksichtigt. Die nachzuweisenden Sprachkenntnisse dürfen die Anforderungen des BZF I nicht überschreiten. Hierfür dürfen auch keine gesonderten Gebühren erhoben werden.

In vielen Ländern wurde in der Instrumentenflug- und der Fluglotsenausbildung bislang wenig Wert auf den Nachweis englischer Sprachkenntnisse gelegt. Die AOPA-Germany begrüßen es deshalb, wenn durch diese Initiative der ICAO ein weltweit einheitlicher Standard der Sprachkenntnisse auf sinnvollem Niveau geschaffen wird, damit die Sicherheit in der Luftfahrt erhöht wird.


Fragen und Antworten zu diesen Sprachprüfungen als PDF-Download (133KB) beim LBA hier:
http://www.lba.de/cln_009/nn_57316/SharedDocs/download/L/L2/ICAO-Sprachanforderung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/ICAO-Sprachanforderung.pdf



Grüße,
Thomas
_________________________
http://www.aeroclub-hof.de
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Heinrich Lohse



Hier seit: 09.08.2011
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Do, 11 Aug 2011, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Smile

seit dem Beitrag sind ja einige Jahre vergangen. Seit dem 01.01.11 soll mit dem "Language Proficiency" ja irgendwas in Kraft getreten sein. Nur wofür braucht man diesen Zettel nun wieder? Braucht man den zusätzlich zum BZF 1 für englischsprachigen Funk und wie lange ist das Teil gültig? Ich frage weil ich eigentlich demnächst das BZF 1 machen wollte Smile
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 11 Aug 2011, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Den Zettel/Bescheinigung gibt es nicht mehr, der mitzuführen ist. Die LP muss jetzt in der Lizenz eingetragen sein.

Dazu legt man der Luftfahrtbehörde die Bestätigung der Prüfungsstelle an der erfolgreichen Teilnahme der LP-Prüfung vor.
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Heinrich Lohse



Hier seit: 09.08.2011
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Do, 11 Aug 2011, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ATCler,

leider bin ich noch so (un)klug wie vorher. § 125 LuftPersV sagt man braucht also neben dem BZF 1 auch noch einen weiteren Nachweis, auch wenn man nur in DE auf Englisch funkt. Du sagst nun dieser Nachweis wird irgendwo eingetragen. Einige Webseiten sagen dazu in die Fluglizenz... wenn man aber erstmal nur BZF 1 macht und später die Lizenz darf man bis dahin mit dem BZF 1 nicht mehr funken als ein BZF II Inhaber?!

Nun in der Verordnung steht auch, dieser Test sei bei Level 4 nur 4 Jahre gültig. Und bei Abnahme eines BZF 1 kann der Test der Stufe 4 gleich mit erledigt werden.

Das bedeutet wenn ich jetzt ein BZF 1 mache, besteht die Prüfung aus:
Phase 1: Theorie (wie bisher)
Phase 2: AIP, Flugplan, Simulation (wie bisher)
NEU -> Phase 3: Hörverstehen Englisch
NEU -> Phase 4: Kommunikation auf Englisch über ein pilotenrelevantes Thema

Und nach vier Jahren muss man zum Erhalt Phase 3 und 4 immer wieder aufs Neue machen?
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averall4
eddh.de User


Hier seit: 12.08.2011
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Fr, 12 Aug 2011, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Servus Heinrich,

ich mache gerade den PPL-A und bin deshalb noch sehr neu in dem Thema.
Vor kurzem habe ich aber die BZF 1 Prüfung beim Luftamt Südbayern in München gemacht. Da musste ich ein kurzes Stück in Englisch vorlesen und danach übersetzen. Und dann wurde noch ein An- und ein Abflug simuliert.
Um aber Englisch Funken zu dürfen muss ich jetzt noch den Sprachtest Level 4 "Erstprüfung" ablegen. Dieser Sprachtest muss für VFR alle 4 Jahre und für IFR alle 3 Jahre wiederholt werden.
Level 5 muss bei VFR alle 8 Jahre und bei IFR alle 6 Jahre wiederholt werden.
Level 6 ist lebenslang gültig und muss nicht mehr wiederholt werden.
Die Berechtigung wird dann in die Lizenz eingetragen.

Gruß

Sebastian
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