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OLLIgator eddh.de-Premium-User
Hier seit: 18.06.2004 Beiträge: 126 Ort: EDFE/EDFV
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Verfasst am: Mo, 25 Apr 2005, 9:16 Titel: VFR nach Österreich |
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Hallo!
In 14 Tagen geht es nach Zell am See, mein erster "Auslandsflug" überhaupt.
Meine Nachforschungen haben ergeben, dass in Österreich luftrechttechnisch eigentlich alles so ist wie in Deutschland. Lediglich der Transponder-Code ist 7000 für VFR.
Wird auch ab 5000 Fuss in Flugflächen geflogen?
Gibt es noch weiteres zu beachten?
In Zell am See kann man Jet-A1 (für "meine" DA40-TDI) steuerfrei beziehen - gilt das auch für Flüge nach Deutschland/EU-Land?
Danke für Eure Hilfe und viele Grüße
Oliver |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mo, 25 Apr 2005, 12:46 Titel: |
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Hallo Oliver,
Zitat: | Wird auch ab 5000 Fuss in Flugflächen geflogen? |
Davon gehe ich mal aus. Würde mal bei Austro-Control nachfragen:
http://www.austrocontrol.at
Zitat: | In Zell am See kann man Jet-A1 (für "meine" DA40-TDI) steuerfrei beziehen - gilt das auch für Flüge nach Deutschland/EU-Land? |
Laut Auskunft Homepage Flugplatz Zell am See gilt dafür folgendes:
Zitat: | Treibstoffe: Super Plus, Avgas, JET A-1
Mineralölsteuerfreie Betankung von gewerblich gen. Luftfahrzeugen möglich.
(Infos dazu unter Tel.: 0043 (0)6542/56041 oder bei der Betriebsleitung)
| Oder anders gesagt: Wenn Du nicht gewerblich fliegst, gibt´s auch keine Befreiung!
Alle weiteren Infos zum Platz unter:
http://www.flugplatz-zellamsee.at |
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Kathrin Family-Member
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 45 Ort: EDFZ
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Verfasst am: Mo, 25 Apr 2005, 21:39 Titel: |
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Hallo Oliver,
wenn Du nach Zell möchtest, dann brauchst Du Dir hinter der österreichischen Grenze eigentlich keine Gedanken mehr über die Flugflächenregelung ab 5000 ft zu machen. In den Alpen greift die Regel „1013,2 hPa ab 2000 ft GND“ – und dafür darfst Du dann schon ein Weilchen klettern…
Was Du in Zell noch beachten solltest: Landet nicht zu spät, sonst sind die Leihfahrräder weg !
Guten Flug!
Kathrin |
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Mack
Hier seit: 17.10.2007 Beiträge: 3 Ort: München
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Verfasst am: Do, 18 Okt 2007, 10:46 Titel: |
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Hallo zusammen,
da ich selbst noch nie ins Ausland geflogen bin, würde mich ergänzend einmal interessieren, ob ich von einem Flug von DE direkt nach Zell am See (eventuell auch mit Landung) und wieder zurück eigentlich einen Flugplan brauche.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist das doch zwischen den beiden Schengen-Staaten DE und Österreich nicht nötig, oder ?
Danke Euch und viele Grüße,
Mark |
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PhilT eddh.de-Premium-User
Hier seit: 07.03.2004 Beiträge: 111 Ort: Frankfurt
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Verfasst am: Do, 18 Okt 2007, 15:23 Titel: |
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Hallo Mark und willkommen,
man braucht in der Regel zwischen OE und D VFR keinen Flugplan, das hat allerdings nichts damit zu tun, dass es beides Schengen/Staaten sind, sondern dass es zwischen den beiden Laendern ein bilaterales Abkommen gibt, welches eben diese Befreiung mit sich bringt.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Soweit ich weiss braucht man fuer Salzburg z.b. immer einen Flugplan, auch von und nach D.
Wie immer eignet es sich allerdings bei solchen luftrechtlichen Fragen eher wenig, in einem Forum nachzufragen, da einfach zu viel auf dem Spiel steht. Daher sollte man sich ueber diese ganzen Dinge letztlich durch ein Studium der entsprechenden AIP sattelfest informieren.
Gruss
Philipp |
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Heiner eddh.de User
Hier seit: 18.10.2007 Beiträge: 6 Ort: diverse Segelfluggelände
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Verfasst am: Do, 18 Okt 2007, 20:43 Titel: |
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Mack schrieb: | Hallo zusammen,
da ich selbst noch nie ins Ausland geflogen bin, würde mich ergänzend einmal interessieren, ob ich von einem Flug von DE direkt nach Zell am See (eventuell auch mit Landung) und wieder zurück eigentlich einen Flugplan brauche.
Danke Euch und viele Grüße,
Mark |
Wenn Du einen Flugplan aufgibst, bist Du immer auf der sicheren Seite bei grenzüberschreitenden Flügen. Viele Staaten bestehen auf den Flugplan, wenn man in ihr Territorium einflügen möchte. Natürlich gibt es Ausnahmen, z.B. Flüge zu nichtkontrollierten Plätze in Österreich, aber hier muss man jeden Einzelfall recherieren, das dauert wesentlich länger als einen Plan auszufüllen. Außerdem kann man beim Planerstellen gleich wieder etwas dazulernen.
Es ist wirklich kein Hexenwerk, einen Flugplan aufzugeben. Du kannst sogar beim AIS anrufen und den Mitarbeiter bitten, den Flugplan für Dich zu erstellen - nur den Flugverlauf, insbesondere die Route und Flugzeit bis zum Grenzübertritt solltest Du vorher genau planen und mitteilen können.
Um den Flugplan nach dem Start zu aktivieren, kannst Du jemanden beauftragen (er macht z.B. telefonisch die Startmeldung beim AIS), oder es geht beim Abflug von einem kontrollierten Platz sogar automatisch, oder Du machst beim FIS eine Startmeldung. Ganz wichtig ist dann nur noch: Den Flugplan nach der Landung in jedem Fall schließen, entweder über FIS, beauftragte Person oder am besten persönlich mit einem einfachen Anruf beim AIS.
Weiterer Pluspunkt für den Plan: Geht etwas schlimm daneben, wissen die Rettungskräfte schon eher, wo sie suchen sollen ;-(.
Also: Keine Angst vor'm Flugplanaufgeben, nach dem ersten Mal fragt man sich was daran schlimm war!
Viel Vergnügen beim Flug nach Zell!
Gruss
Heiner |
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Mack
Hier seit: 17.10.2007 Beiträge: 3 Ort: München
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Verfasst am: Fr, 19 Okt 2007, 14:41 Titel: |
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Hallo PhilT und Heiner,
vielen Dank für Eure Infos.
Da das Thema "Flug ins Ausland" in der Flugschule überhaupt nicht abgehandelt wurde und man immer wieder andere Aussagen liest, wollte ich mal direkt fragen. Und wie es scheint, ist es von Fall zu Fall unterschiedlich und man ist mit Flugplan auf der sicheren Seite. Im konkreten Fall Zell am See muss ich also keinen aufgeben, es ist aber empfohlen.
Mit welchem Inhalt würde ich denn einen Fluplan aufgeben, wenn ich nur über die Grenze nach Österreich fliege, dort aber nicht lande und dann wieder zurück nach DE fliege (Start und Ziel jeweils DE-Flugplatz und als NAV-Punkte einfach meine geplante Strecke ?) ?
Danke Euch nochmal,
Mark |
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PhilT eddh.de-Premium-User
Hier seit: 07.03.2004 Beiträge: 111 Ort: Frankfurt
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Verfasst am: Fr, 19 Okt 2007, 18:40 Titel: |
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Also Mark,
es ist leider völlig typisch, dass während der Ausbildung die praktischen Aspekte des Auslandsfliegens völlig liegenblieben. Daher auch das Thema Flugplan, aber außerdem auch Luftraum, etc, d.h. dem Flugschüler werden starr irgendwelche Besonderheiten des deutschen Luftrechts und Luftraums eingebläut, ohne dass zumindest hinten angefügt wird, dass gewisse Dinge im Ausland durchaus völlig anders sein könnten. Viele frische PPLer haben daher kaum mehr die mentale Flexibilität, auch Abweichungen vom Gelernten zu verinnerlichen, z.B. wenn es auf einmal Begriffe wie AFIS, ATZ, TMA gibt, oder andere wie AIS und TMZ auf einmal nicht mehr auftauchen. Na ja, muss wohl letztlich so sein, weil der Schüler sonst zu sehr durcheinander kommen würde.
Jungen PPLern wie dir kann man wirklich nur ausdrücklichst empfehlen, sich an erfahrene Auslandsflieger zu wenden von deren enormen Erfahrungsschatz zu profitieren. Es gibt viele erfahrene Piloten (ich meine Nicht-Fluglehrer), denen es sehr viel Freude macht, ihr Wissen an junge Nachwuchspiloten weiter zu geben. Denk dran, jetzt nach Bestehen der Prüfung geht das Lernen eigentlich erst los! Und glaub mir, das macht noch mehr Spaß als vor Prüfung!
Zu deiner Frage: Du kannst selbstverständlich einen Flugplan aufgeben, bei dem Start- und Zielplatz identisch sind. Im Routenfeld gibst du einfach deine geplante Route an, welche dann einen Rundflug aufzeigt. Denk dran, bei VFR kannst du ins Routenfeld alles reinschreiben, also auch kleinere Städte, Flüsse, Seen, Berge etc. In Feld 18 gibst du trotzdem natürlich deine EETs für die Grenzüberflüge an.
Falls du es noch nicht weißt, alle europäischen AIPs gibt es nach kurzer Registrierung kostenlos im Internet zum Download unter
http://www.ead.eurocontrol.int/publicuser/public/pu/login.jsp
Die ersten 2-3 Male, die du dir eine AIP zu Gemüte führst, wirst du warscheinlich vor lauter Infos den Überblick verlieren. Mit der Zeit findet man sich aber besser zurecht und kann recht schnell die wichtigen Regelungen eines Landes finden.
Gruß
Philipp |
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boelkowflieger eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 16.05.2006 Beiträge: 44 Ort: Karlsruhe-Deutschland
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Verfasst am: Fr, 19 Okt 2007, 22:02 Titel: |
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Hallo Mark, hallo liebe Forumsleser,
Flugplan für VFR-Flug Deutschland – Österreich bzw. Österreich – Deutschland?
Das ist eigentlich ganz einfach und klar geregelt.
Für kontrollierte Plätze in Österreich besteht generelle Flugplanpflicht für alle An- und Abflüge, egal woher / wohin.
Flüge aus / nach Deutschland oder Inlandsflüge in Austria zu / von unkontrollierten Plätzen in A: Keine Flugplanpflicht!
Zell am See ist ein unkontrollierter Platz, also kein Flugplan erforderlich.
D. h. also: Kontrollierte Plätze wie z. B. Klagenfurt oder Salzburg: Immer Flugplan, auch bei Inlandsflügen, egal ob hin oder weg.
Flüge von / nach Nicht-Schengen Staaten (z. B. z. Zt. Slowenien): Immer Flugplan und Passkontrolle.
Doch nicht so einfach, zumindest bei der Formulierung!
Gruß
Ralf |
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Mack
Hier seit: 17.10.2007 Beiträge: 3 Ort: München
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Verfasst am: Di, 23 Okt 2007, 10:53 Titel: |
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Hallo PhilT, hallo boelkowflieger,
vielen Dank Euch nochmals für die Erklärungen. Wie es scheint, muss ich mir aber wirklich mal jemanden suchen, der mir ein paar Jahre Flug-Praxis voraus hat und mich mal mitnimmt.
Nochmals danke & viele Grüße,
Mark |
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