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Jodel420 eddh.de-Premium-User
Hier seit: 26.08.2006 Beiträge: 125
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Verfasst am: Do, 07 Apr 2011, 12:44 Titel: |
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Immer, wenn Diskussionen komisch werden, kommt die "Beleidigung" ins Spiel. Und weil Piloten nun mal juristisch gestählt sind, wissen wir auch alle immer, worüber wir reden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Beleidigung
Die Ehre wird im Strafrecht durch die §§ 185 ff. geschützt. Normativ bedeutet die Ehre den Anspruch auf Achtung der Persönlichkeit. Faktisch ergibt sich die Ehre aus dem objektiv vorliegenden guten Ruf und dem subjektiv vorliegenden Ehrgefühl.
Beide Aspekte der Ehre sind im normativ-faktischen Ehrbegriff (hM) vereint.
Ich komm da grad nicht weiter. Wo habe ich beleidigt? Oder ist das der gleiche Tiefsinn, mit dem Abrutscher gemeldet werden sollen bzw. gegen Flugleiter oder für Fliegen ohne Flugleiter oder ist das rein Inhaltlich die Einleitung, mich irgendwohin zu zitieren, mangels Funk nun per Forum?
Sonst keine Probleme? Nein?
Jodel |
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cirrus123 eddh.de-Premium-User
Hier seit: 18.06.2006 Beiträge: 150
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Verfasst am: Do, 07 Apr 2011, 15:48 Titel: |
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@Jodel420:
Wo finde ich die ZIP Datei mit der Musterdienstanweisung für Hessen? |
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Jodel420 eddh.de-Premium-User
Hier seit: 26.08.2006 Beiträge: 125
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Verfasst am: Do, 07 Apr 2011, 16:28 Titel: |
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Jodel420 schrieb: |
EDIT: Eine Nette Sammlung zu Rechten, Pflichten und Funk dazu findet man hier http://www.ultraleichtflugschule.de/funk.zip, besonders das darin enthaltene Dokument Kurzgutachten Argumente und Ergebnis pro und contra Flugleiteranwesenheitspflicht auf Landeplätzen/Segelfluggeländen, Zusammengestellt von RA Wolfgang Hirsch Uhlandstraße 19 70182 Stuttgart, verdient besondere Beachtung. Ich persönlich mag den Satz: "Rechtsnormen, die die Anwesenheit eines Flugleiters auf Verkehrs und Sonderlandeplätzen bzw. Segelfluggeländen - im Gegensatz zur Regelung auf Verkehrsflughäfen - zwingend fordern, sind nicht vorhanden." |
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