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Fallschirmspringer absetzen.

 
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KlausPW
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 04.08.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: Sa, 08 Okt 2011, 13:56    Titel: Fallschirmspringer absetzen. Antworten mit Zitat

1. Darf man mit einer normalen Lizenz (PPL-A...) Fallschirmspringer absetzen oder bedarf es einer Zusatzqualifikation?

2. Welche Flugzeugmuster sind dafür geeignet. Jedes oder muss in der Zulassung "geeignet als Absetzflugzeug...o.ä." explizit ausgewiesen werden?

3. Müssen Fallschirmflüge bei DFS angemeldet/ genehmigt werden?

Grüße

Klaus
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fisprofi
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 21.12.2006
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: Sa, 08 Okt 2011, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Punkt 3:


Anfrage DFS muss Erfolgen (Büro BNL...besondere Nutzung Luftraum). NOTAM veröffentlicht werden. Absetzfreigabe wird über Funk erteilt.
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